Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen, müssen sich jetzt konkret auf die PPWR vorbereiten: Die EU-Verpackungsverordnung tritt am 12. August 2026 in Kraft und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Besonders für Unternehmen in der Prozessindustrie bedeutet das neue Kennzeichnungs-, Dokumentations- und Konformitätspflichten, die strukturierte Daten und klare interne Zuständigkeiten voraussetzen. Die folgenden Fragen und Antworten zeigen, was konkret auf Unternehmen zukommt und wie eine systematische Vorbereitung aussieht.
Was schreibt die PPWR Unternehmen konkret vor?
Die PPWR verpflichtet Unternehmen, die Verpackungen in der EU bereitstellen, zur Erfüllung von Kennzeichnungspflichten, zur Erstellung einer Konformitätserklärung für jeden Verpackungstyp sowie zur Führung einer technischen Dokumentation mit quantitativen und qualitativen Nachweisen. Diese Anforderungen gelten unmittelbar ab dem 12. August 2026, ohne nationalen Umsetzungsspielraum.
Im Detail schreibt Artikel 15 PPWR vor, dass jede Verpackung über eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer rückverfolgbar sein muss. Zusätzlich sind Name und Handelsname des Erzeugers, eine Postanschrift sowie ein elektronisches Kommunikationsmittel auf der Verpackung anzugeben. Wichtig: Diese Kennzeichnungspflicht bezieht sich auf die Verpackungseinheit als Ganzes, nicht auf einzelne Bestandteile. Ein Etikett auf einer Europalette kann ausreichen.
Für jeden Verpackungstyp ist vor der Marktbereitstellung eine Konformitätserklärung in einem durch die PPWR vorgegebenen Format zu erstellen. Diese Erklärung muss fünf bis zehn Jahre aufbewahrt werden und in der Landessprache des jeweiligen Mitgliedstaats vorliegen. Als Anhang ist eine technische Dokumentation erforderlich, die quantitative Belege wie Prüfergebnisse und Schwermetalldeklarationen sowie qualitative Beschreibungen wie technische Zeichnungen enthält.
Ergänzend hat Deutschland am 17. Juli 2025 das Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) veröffentlicht, das Bußgeldtatbestände von bis zu 200.000 Euro verankert. Diese Bußgelder greifen ab dem 12. Februar 2027, was Unternehmen eine Übergangsfrist von rund sechs Monaten einräumt. Wer diese Frist jedoch als Aufschub begreift, unterschätzt den operativen Aufwand der Umsetzung.
Welche Branchen sind von der PPWR am stärksten betroffen?
Grundsätzlich sind nahezu alle Unternehmen betroffen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen. Besonders stark trifft die PPWR jedoch Branchen mit komplexen Verpackungsportfolios und regulierten Lieferketten: die Pharma-, Chemie-, Lebensmittel- und Kosmetikindustrie. Hier kommen umfangreiche Dokumentationspflichten auf Unternehmen zu, die ohnehin bereits in regulierten Umgebungen arbeiten.
In der Pharmaindustrie bedeutet die PPWR eine zusätzliche Compliance-Schicht auf bestehende GMP-Anforderungen. Verpackungen sind häufig mehrschichtig und erfordern Lieferantendaten für Primär- und Sekundärverpackungen, die oft aus verschiedenen Quellen stammen. Ähnlich komplex ist die Situation in der Chemieindustrie, wo Gefahrstoffkennzeichnung und Verpackungskonformität eng verzahnt sind.
Für die Lebensmittelindustrie kommen Herausforderungen durch saisonale Sortimentswechsel und eine hohe Anzahl an SKUs hinzu. Jede Verpackungsvariante muss einzeln bewertet und dokumentiert werden. Unternehmen mit mehreren Hundert Verpackungstypen stehen damit vor einem erheblichen Datenerfassungsaufwand, der ohne strukturierte Prozesse kaum zu bewältigen ist.
Wie können Unternehmen ihre Verpackungsdaten systematisch erfassen?
Eine systematische Verpackungsdatenerfassung beginnt mit einem vollständigen Inventar aller betroffenen Verpackungstypen und Produktgruppen, gefolgt von einem Gap-Assessment zur Identifikation fehlender Informationen. Entscheidend ist dabei die frühzeitige Einbindung von Lieferanten, da viele der erforderlichen Daten nur von diesen bereitgestellt werden können.
Ein bewährter Dreischritt-Fahrplan zur PPWR-Konformität sieht folgendermaßen aus:
- Status-quo-Assessment: Klärung der eigenen Rolle(n) nach PPWR, Identifikation betroffener Verpackungen und Produktgruppen, Festlegung interner Verantwortlichkeiten.
- Umsetzungsvorbereitung: Sichtung und Zuordnung vorhandener Verpackungsdaten, Durchführung eines Gap-Assessments zur Identifikation fehlender Informationen, Vorbereitung der Lieferantenkommunikation.
- Software-Implementierung: Einpflegen der Daten in eine spezialisierte Software, Durchführung der Konformitätsbewertungen, automatisierte Erstellung von Konformitätserklärungen und technischer Dokumentation.
Ein praktisches Problem dabei: Viele Lieferanten werden die notwendigen Daten voraussichtlich erst ab dem 12. August 2026 selbst bereitstellen. Unternehmen sollten deshalb ein strukturiertes Datenmanagement aufbauen und Fallback-Strategien für Datenlücken einplanen. Die Lieferantenkommunikation sollte idealerweise bereits jetzt beginnen, nicht erst, wenn die Verordnung gilt.
Welche internen Prozesse müssen Unternehmen für die PPWR anpassen?
Für die PPWR-Compliance müssen Unternehmen vor allem ihre Prozesse rund um Verpackungsentwicklung, Lieferantenmanagement, Qualitätsdokumentation und Kennzeichnung anpassen. Häufig erfordert die Umsetzung der Kennzeichnungspflichten eine direkte Anpassung bestehender Produktionsprozesse und Packmittelvorschriften.
Konkret bedeutet das auf Prozessebene:
- Rollenklärung auf Produktebene: Die PPWR unterscheidet Lieferant, Erzeuger, Importeur, Vertreiber und Hersteller. Die Rollenzuordnung erfolgt nicht auf Unternehmens-, sondern auf Produktebene. Ein Unternehmen kann für verschiedene Produkte unterschiedliche Rollen tragen und damit unterschiedliche Pflichten haben.
- Verantwortlichkeiten definieren: Wer ist intern zuständig für Konformitätserklärungen? Wer koordiniert die Lieferantenkommunikation? Wer pflegt die technische Dokumentation? Diese Fragen müssen vor Geltungsbeginn der Verordnung beantwortet sein.
- Herstellerregistrierung: Wer verpackte Produkte erstmals in der EU bereitstellt, muss sich in nationalen Herstellerregistern registrieren und Mengenmeldungen abgeben.
- Dokumentenarchivierung: Konformitätserklärungen müssen fünf bis zehn Jahre aufbewahrt und in der Landessprache des jeweiligen Mitgliedstaats vorgehalten werden.
Bei Unsicherheit über die eigene Rollenzuordnung empfiehlt sich eine Rücksprache mit dualen Systemanbietern oder der Rechtsabteilung. Die Folgen einer falschen Rollenzuordnung können erheblich sein, da damit unterschiedliche Pflichten verbunden sind.
Wann sollten Unternehmen mit der PPWR-Vorbereitung beginnen?
Unternehmen sollten sofort mit der PPWR-Vorbereitung beginnen, spätestens jedoch mehrere Monate vor dem 12. August 2026. Der operative Aufwand für Inventarisierung, Lieferantenkommunikation und Dokumentationserstellung ist erheblich und lässt sich nicht in wenigen Wochen abarbeiten, selbst wenn erste Konformitätserklärungen nach Angaben aus der Praxis innerhalb weniger Wochen nach Beginn der Implementierung erstellt werden können.
Der Zeitdruck ergibt sich aus mehreren Faktoren gleichzeitig: Lieferanten, die notwendige Daten erst ab August 2026 bereitstellen werden, Kundenanfragen nach Konformitätsnachweisen, die bereits jetzt massiv zunehmen, und der regulatorische Kalender, der keine Aufschübe kennt. Unternehmen, die reaktiv vorgehen, riskieren nicht nur Bußgelder, sondern auch Reputationsschäden gegenüber Geschäftspartnern, die Konformitätsnachweise einfordern.
Proaktives Handeln bedeutet konkret: die eigene Rolle nach PPWR klären, betroffene Verpackungen inventarisieren, die Lieferantenkommunikation zur Datenbeschaffung starten und interne Verantwortlichkeiten festlegen. Je früher diese Schritte eingeleitet werden, desto mehr Spielraum bleibt für die Bearbeitung von Datenlücken und die technische Implementierung.
Welche Rolle spielt Software bei der PPWR-Compliance?
Software spielt bei der PPWR-Compliance eine zentrale Rolle, weil die Anforderungen an Datenerfassung, Konformitätsbewertung und Dokumentation bei größeren Verpackungsportfolios manuell kaum skalierbar sind. Spezialisierte Lösungen ermöglichen die zentrale Erfassung des Verpackungsportfolios, automatisierte Lieferantenanfragen und die strukturierte Erstellung von Konformitätserklärungen.
Entscheidend ist dabei die Integration zwischen bestehenden ERP-Systemen und PPWR-spezifischen Compliance-Tools. Ohne diese Integration entstehen doppelte Datenhaltung, Inkonsistenzen und manueller Mehraufwand. Ein gut integriertes System ermöglicht es, Verpackungsdaten aus dem ERP direkt in die Compliance-Bewertung zu überführen, ohne Daten manuell zu übertragen. Das schafft nicht nur Effizienz, sondern auch die Datenqualität, die für rechtssichere Konformitätserklärungen notwendig ist.
Moderne Lösungen nutzen KI-gestützte Datenverarbeitung, um Lieferantendokumente wie PDF-Datenblätter automatisch auszulesen und den relevanten Datenfeldern zuzuordnen. Dabei bleibt eine menschliche Bestätigung im Prozess verankert, was die Verlässlichkeit der Daten sicherstellt. Für Unternehmen, die bereits eine strukturierte ERP-Datenbasis haben, ist dieser Schritt deutlich einfacher umzusetzen. Wer mehr darüber erfahren möchte, wie saubere ERP-Daten als Grundlage für KI-gestützte Prozesse dienen, findet dazu weiterführende Informationen zum Thema KI in der Prozessindustrie.
Wie GUS ERP GmbH bei der PPWR-Umsetzung unterstützt
Wir bei GUS ERP GmbH unterstützen Unternehmen in der Prozessindustrie dabei, die PPWR-Anforderungen strukturiert und effizient umzusetzen. In Kooperation mit Tanso GmbH, einer modularen cloudbasierten Nachhaltigkeitssoftware mit über 300 Industriekunden im DACH-Raum, bieten wir eine integrierte Lösung, die ERP-Datenbasis und PPWR-Compliance-Prozesse nahtlos verbindet.
Was unsere Lösung konkret leistet:
- Zentrale Verpackungserfassung: Das PPWR-Modul von Tanso ermöglicht die strukturierte Erfassung und Bewertung des gesamten Verpackungsportfolios direkt aus der GUS-OS Suite heraus.
- Automatisierte Lieferantenkommunikation: Über ein eigenes Lieferantenportal werden Anfragen automatisiert versendet und eingehende Daten KI-gestützt verarbeitet und zugeordnet.
- Konformitätserklärungen auf Knopfdruck: Sobald die Datenbasis vollständig ist, werden Konformitätserklärungen und technische Dokumentation automatisiert erstellt und revisionssicher archiviert.
- Keine doppelte Datenhaltung: Der Datenaustausch zwischen GUS ERP und Tanso erfolgt über eine definierte API-Schnittstelle, sodass bestehende ERP-Daten direkt genutzt werden.
- Zukunftssicherheit: Die Integration deckt neben PPWR auch weitere Compliance-Themen wie CO2-Management, ESG-Berichterstattung und Lieferketten-Compliance ab.
Für Unternehmen in der Pharma-, Chemie- oder Lebensmittelindustrie, die jetzt strukturiert mit der PPWR-Vorbereitung starten wollen, stehen wir mit einer konkreten Beratung zur Verfügung. Fordern Sie jetzt eine Demo an und erfahren Sie, wie wir Ihre PPWR-Compliance effizient und rechtssicher gestalten.