CSRD-Pflicht: Praxisleitfaden für Unternehmen der Prozessindustrie

Der Countdown läuft – denn schon bald wird die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Deutschland gelten. Vielen Unternehmen in der Prozessindustrie fehlt ein klar strukturierter Fahrplan – zentrale Fragen bleiben offen: Welche Daten müssen erfasst und berichtet werden? Wie lassen sich die Anforderungen effizient und ressourcenschonend erfüllen? Dieser Beitrag bietet einen kompakten Überblick über Inhalte, Zeitplan und Handlungsfelder der neuen Richtlinie – und zeigt, wie sich die gesetzlichen Vorgaben strukturiert und sicher umsetzen lassen. 

Was ist die CSRD-Pflicht – und wer ist betroffen?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, umfassend über ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu berichten. Sie wurde am 14. Dezember 2022 vom EU-Parlament verabschiedet und trat am 5. Januar 2023 in Kraft mit der Zielsetzung einer stufenweisen Einführung. 

Ursprünglich war folgende Timeline vorgesehen: 

Datum Unternehmensart Anmerkungen
01.01.2024 Börsennotierte Unternehmen und Konzerne mit >500 Mitarbeitenden, d.h. Unternehmen, die bereits unter der NFRD berichtspflichtig waren Erste Berichterstattung im Jahr 2025 für das Geschäftsjahr 2024
01.01.2025 Große Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: >250 Mitarbeitende, Bilanzsumme >25 Millionen Euro, >50 Millionen Euro Nettoumsatz Berichteinreichung 2026 für das Geschäftsjahr 2025
01.01.2026 Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Erste Berichterstattung im Jahr 2027 für das Geschäftsjahr 2026

Derzeit (Stand: September 2025) plant die EU eine Überarbeitung der CSRD, insbesondere mit Blick auf den Umsetzungsaufwand für Unternehmen. Vorgesehen ist eine Reduzierung des Anwendungsbereichs: Künftig sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 50 Millionen Euro unter die Berichtspflicht fallen. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten, ohne dabei die Transparenz großer Marktteilnehmer einzuschränken. 

Unabhängig von diesen geplanten Anpassungen bleibt die CSRD ein zentraler Bestandteil der EU-Nachhaltigkeitsstrategie. Sie verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung ihrer Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Dabei gilt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: Berichtet werden muss sowohl darüber wie sich ESG-Faktoren auf das Unternehmen auswirken als auch darüber, welchen Einfluss das Unternehmen selbst auf Umwelt und Gesellschaft hat. 

Die Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland ist dies durch das sogenannte CSRD-Umsetzungsgesetz vorgesehen. Ein entsprechender Referentenentwurf wurde jedoch bis August 2025 noch nicht verabschiedet. Daher gelten bis auf Weiteres die Anforderungen des Vorläufers der CSRD, der Non-Financial Reporting Directive (NFRD). 

Da Deutschland die Frist zur Übertragung in nationales Recht überschritten hat, ist der avisierte Zeitplan hierzulande obsolet. Die neuen Berichterstattungspflichten werden für Unternehmen in Deutschland erst nach den dort genannten Geschäftsjahren gelten, wenn eine nationale Gesetzgebung verabschiedet wurde.

Wie können Unternehmen die CSRD-Pflicht effizient umsetzen?

Die CSRD-Anforderungen abzubilden, stellt besonders Unternehmen der Prozessindustrie vor Herausforderungen, denn ihre Produktionsprozesse und Lieferketten sind hochkomplex und umfangreich. Es muss eine Vielzahl an Umwelt- und Sozialaspekten systematisch erfasst und bewertet werden.  

In einer PwC-Studie sehen 55 % der befragten Unternehmen Schwierigkeiten, die notwendige Datenqualität und Datenkonsistenz sicherzustellen, 45 % befürchten, nicht über ausreichend Ressourcen zu verfügen, die Anforderungen umzusetzen.  

Die Befürchtungen lassen sich allerdings ausräumen: Mit den richtigen Tools und einem strukturierten Vorgehen können bestehende Systeme so angepasst werden, dass die neuen Daten verlässlich erhoben und sich regelmäßige Reports ohne übermäßigen personellen Aufwand erstellen lassen.

Schritt-für-Schritt-Ansatz zur CSRD-Umsetzung

  1. Verantwortung festlegen
    Wenn Sie von der CSRD betroffen sind, bestimmen Sie zunächst ein Team, das die Umsetzung koordiniert. Es sollte interdisziplinär aufgestellt sein – mit Vertretern aus den Bereichen Nachhaltigkeit, IT, Finanzen und Produktion. Eine enge Zusammenarbeit sorgt dafür, dass alle relevanten Aspekte bei der Prozess- und IT-Anpassung bedacht werden.

  1. Wesentlichkeitsanalyse durchführen
    Führen Sie eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch, um sowohl die Auswirkungen Ihrer Unternehmensaktivitäten auf Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Risiken durch ESG-Faktoren zu identifizieren. Sie sollte als dynamischer Prozess verstanden werden, nicht als einmaliger Vorgang. In der Regel bewährt sich eine jährliche Prüfung und Aktualisierung.

  1. Daten erheben und integrieren
    Nutzen Sie Ihr ERP-System, um relevante ESG-Daten systematisch zu erfassen. Die GUS-OS Suite bietet hierfür umfassende Funktionen, die eine nahtlose Integration von Daten aus verschiedenen Unternehmensbereichen ermöglichen. Konfigurieren Sie das System so, dass beispielsweise Produktionsdaten, Energieverbrauch und Abfallmengen erfasst und ausgewertet werden.

  1. Bericht erstatten
    Erstellen Sie den Nachhaltigkeitsbericht gemäß den European Sustainability Reporting Standards. Entweder Sie verwenden hierfür Drittanbieter-Software oder ein ERP-System wie GUS-OS, in dem Reporting-Tools integriert sind, die eine strukturierte und regelkonforme Berichterstattung unterstützen.

  1. Prüfung und Weiterentwicklung
    Lassen Sie den Nachhaltigkeitsbericht durch einen externen Prüfer validieren, um die Einhaltung der CSRD-Vorgaben sicherzustellen. Nutzen Sie die gewonnenen Erkenntnisse, um Ihre Nachhaltigkeitsstrategie kontinuierlich zu verbessern.

Fazit: Jetzt handeln – die CSRD als Chance für nachhaltigen Unternehmenserfolg

Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet Unternehmen zu einer umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. In Deutschland wurde die Richtlinie bislang nicht fristgerecht umgesetzt, sodass noch keine Änderungen an der Berichterstattungspflicht greifen. Allerdings ist mit einer Umsetzung in nationales Recht zeitnah zu rechnen, daher sollten Unternehmen jetzt mit der Vorbereitung beginnen. 

Zunächst bedeutet die CSRD einen Mehraufwand für Unternehmen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist jedoch nicht nur (zukünftige) Pflicht, sondern auch eine Chance für Unternehmen, sich als verantwortungsbewusste Marktteilnehmer zu positionieren und damit bei Investoren, Partnern und Kunden zu punkten.  

Informieren Sie sich, inwieweit Ihr ERP-System die Umsetzung der neuen Reporting-Vorschriften vereinfachen kann: Die GUS-OS Suite unterstützt Unternehmen der Prozessindustrie bei jedem Schritt der CSRD-Implementierung – von der Datenerhebung über die Analyse bis hin zur Berichterstattung. So erreichen Sie effizient und nachhaltig CSRD-Compliance.   

FAQ

Die CSRD sollte ursprünglich in drei Wellen für einen wachsenden Kreis von Unternehmen in der EU gelten. Aktuell plant die EU allerdings Vereinfachungen, sodass die Vorschriften nur noch Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern und mehr als 50 Millionen Euro Umsatz gelten sollen. Da Deutschland die CSRD noch nicht in nationales Recht umgesetzt hat, gilt sie hierzulande noch nicht (Stand: August 2025).

Laut aktueller Fassung der CSRD sind Kleinstunternehmen von der Berichterstattungspflicht ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer zwei der drei Kriterien erfüllt: weniger als 10 Mitarbeitenden, eine Bilanzsumme unter 450.000 Euro, ein Nettoumsatz unter 900.000 Euro.

Die GUS-OS Suite unterstützt als ERP-Lösung für die Prozessindustrie bei der Erhebung der notwendigen Daten, der Datenanalyse und der Berichterstattung von ESG-Daten gemäß den European Sustainability Reporting Standards. Das ERP-System ermöglicht eine effiziente Umsetzung der CSRD-Anforderungen durch automatisierte Prozesse und transparente Datenverarbeitung.