Ein ERP-System spielt bei der Umsetzung der PPWR eine zentrale Rolle, weil es die Datenbasis schafft, ohne die keine valide Konformitätsbewertung möglich ist. Verpackungsdaten, Lieferanteninformationen, Chargenrückverfolgung und Mengenmeldungen laufen in einem integrierten ERP-System zusammen und können von dort strukturiert für Compliance-Zwecke genutzt werden. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Praxisfragen rund um PPWR, ERP und die konkrete Umsetzung in der Prozessindustrie.
Welche konkreten Anforderungen stellt die PPWR an Unternehmen der Prozessindustrie?
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verpflichtet Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen, zu Kennzeichnung, Konformitätsbewertung, technischer Dokumentation und Mengenmeldungen. Für Pharma-, Chemie- und Lebensmittelhersteller ist die Verordnung besonders relevant, da diese Branchen große Mengen regulierter Verpackungen einsetzen und gleichzeitig mehrere Rollen in der Lieferkette tragen können.
Die PPWR tritt am 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft und ersetzt die bisher fragmentierten nationalen Verpackungsvorschriften. Ergänzend gilt in Deutschland seit dem 17. Juli 2025 das Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG), das Bußgelder von bis zu 200.000 Euro festschreibt, wobei die Sanktionen ab dem 12. Februar 2027 greifen.
Für Unternehmen der Prozessindustrie ergeben sich konkret folgende Pflichten:
- Kennzeichnung (Artikel 15 PPWR): Jede Verpackungseinheit muss über eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer rückverfolgbar sein. Name, Handelsname, Postanschrift und ein elektronisches Kommunikationsmittel des Erzeugers sind anzugeben.
- Konformitätserklärung: Vor der Marktbereitstellung ist für jeden Verpackungstyp eine Konformitätserklärung in einem PPWR-definierten Format zu erstellen und 5 bis 10 Jahre aufzubewahren.
- Technische Dokumentation: Als Anhang zur Konformitätserklärung sind quantitative Belege (z. B. Prüfergebnisse, Schwermetalldeklarationen) und qualitative Beschreibungen (z. B. technische Zeichnungen) erforderlich.
- Rollenklärung: Die PPWR unterscheidet Erzeuger, Hersteller, Importeure, Lieferanten und Vertreiber. Ein einzelnes Unternehmen kann auf Produktebene mehrere Rollen gleichzeitig tragen, was die Pflichtenlage erheblich komplexer macht.
- Registrierung und Mengenmeldung: Hersteller, die verpackte Produkte erstmals in der EU bereitstellen, müssen sich in nationalen Herstellerregistern registrieren und Mengenmeldungen abgeben.
Besonders für Pharmaunternehmen und Chemieunternehmen, die ohnehin in stark regulierten Umgebungen arbeiten, fügt die PPWR eine weitere Compliance-Schicht hinzu, die sich nahtlos in bestehende Qualitätsmanagementsysteme integrieren lassen muss.
Wie unterstützt ein ERP-System die PPWR-Compliance im Tagesgeschäft?
Ein ERP-System unterstützt die PPWR-Compliance, indem es Verpackungsdaten, Lieferanteninformationen und Mengendaten zentral verwaltet und für automatisierte Konformitätsbewertungen bereitstellt. Statt manueller Tabellenpflege laufen alle relevanten Informationen in einem System zusammen, was Fehler reduziert und Nachweise auf Knopfdruck ermöglicht.
Im Tagesgeschäft zeigt sich der Nutzen eines integrierten ERP-Systems an mehreren Punkten:
Verpackungsdaten strukturiert erfassen und verwalten
Ein ERP-System mit durchgängiger Stammdatenverwaltung erlaubt es, Verpackungstypen mit allen relevanten Attributen zu hinterlegen: Material, Gewicht, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnungspflichten und Lieferantenzuordnung. Ändern sich Verpackungen oder Lieferanten, zieht das System diese Änderungen automatisch in alle abhängigen Prozesse durch. Das ist besonders wichtig, weil die PPWR auf Produktebene ansetzt und nicht auf Unternehmensebene.
Konformitätserklärungen und technische Dokumentation automatisieren
Liegt die Datenbasis im ERP vor, können Konformitätserklärungen und technische Dokumentationen weitgehend automatisiert erzeugt werden. Spezialisierte Lösungen, die an das ERP angebunden sind, übernehmen die Formatvorgaben der PPWR, befüllen die Felder aus dem ERP-Datenbestand und archivieren die Dokumente revisionssicher für die vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist von 5 bis 10 Jahren.
Für Lebensmittelhersteller, die bereits mit komplexen Chargen- und Rückverfolgungsanforderungen arbeiten, ist dieser Ansatz besonders effizient: Die im ERP ohnehin vorhandene Chargenlogik lässt sich direkt für die PPWR-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 15 nutzen.
Welche Daten muss ein ERP-System für die PPWR-Berichterstattung bereitstellen?
Für die PPWR-Berichterstattung muss ein ERP-System Verpackungsstammdaten, Lieferanteninformationen, Mengendaten sowie Prüf- und Qualitätsnachweise bereitstellen. Diese Datentypen bilden die Grundlage für Konformitätserklärungen, technische Dokumentationen und Mengenmeldungen an Herstellerregister.
Im Einzelnen sind folgende Datenkategorien erforderlich:
- Verpackungsstammdaten: Verpackungstyp, Material, Gewicht, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnungsattribute und Typen- oder Chargennummer
- Erzeugerdaten: Name, Handelsname, Postanschrift und elektronisches Kommunikationsmittel des Erzeugers je Verpackungseinheit
- Lieferantendaten: Schwermetalldeklarationen, Prüfergebnisse und technische Zeichnungen, die als Anhang zur Konformitätserklärung benötigt werden
- Mengendaten: Mengen je Verpackungstyp und Markt für Mengenmeldungen an nationale Herstellerregister
- Rollenzuordnung: Welche Rolle trägt das Unternehmen für welches Produkt (Erzeuger, Hersteller, Importeur, Vertreiber)?
Ein praktisches Problem, das viele Unternehmen unterschätzen: Lieferanten werden die für die technische Dokumentation notwendigen Daten vielfach erst ab dem 12. August 2026 selbst bereitstellen. Wer nicht frühzeitig eine strukturierte Lieferantenkommunikation aufbaut und Fallback-Strategien für Datenlücken einplant, riskiert, zum Stichtag keine vollständigen Konformitätserklärungen vorlegen zu können. Ein gut gepflegtes ERP-System mit klaren Lieferantenstammdaten ist hier der entscheidende Vorteil.
Die ERP-Software muss dazu in der Lage sein, diese Daten nicht nur zu speichern, sondern sie auch strukturiert an nachgelagerte Compliance-Systeme zu übergeben, damit Konformitätserklärungen automatisiert und in der Landessprache des jeweiligen Mitgliedstaats erzeugt werden können.
Was passiert, wenn ein Unternehmen die PPWR-Vorgaben nicht erfüllt?
Unternehmen, die die PPWR-Anforderungen nicht erfüllen, riskieren ab dem 12. Februar 2027 Bußgelder von bis zu 200.000 Euro nach dem deutschen Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG). Neben dem regulatorischen Risiko wächst bereits jetzt der praktische Druck durch Kundenanfragen nach Konformitätsnachweisen.
Die Übergangszeit zwischen dem Geltungsbeginn der PPWR am 12. August 2026 und dem Wirksamwerden der deutschen Bußgeldtatbestände am 12. Februar 2027 beträgt rund sechs Monate. Diese Frist sollte nicht als Aufschub missverstanden werden: Wer bis dahin keine belastbaren Konformitätserklärungen vorweisen kann, verliert Aufträge, weil Kunden und Handelspartner bereits vor dem Bußgelddatum Konformitätsnachweise einfordern.
Weitere Konsequenzen fehlender PPWR-Compliance:
- Marktzugangsbeschränkungen in einzelnen EU-Mitgliedstaaten, die eigene Durchsetzungsmechanismen entwickeln
- Reputationsschäden gegenüber Kunden, die ESG-Anforderungen entlang der Lieferkette durchsetzen
- Fehlende Registrierung in nationalen Herstellerregistern, was die Bereitstellung verpackter Produkte auf dem jeweiligen Markt blockiert
- Nachträglicher Mehraufwand für rückwirkende Dokumentation, der deutlich teurer ist als proaktive Vorbereitung
Für Chemieunternehmen, die ohnehin unter dem Druck von REACH, GHS und weiteren Regulierungen stehen, ist die PPWR eine weitere Compliance-Anforderung, die sich nur mit einem integrierten Datenmanagement effizient bewältigen lässt.
Wann sollten Unternehmen mit der ERP-seitigen PPWR-Vorbereitung beginnen?
Unternehmen sollten mit der ERP-seitigen PPWR-Vorbereitung sofort beginnen, da der Stichtag 12. August 2026 für viele Organisationen wenig Zeit lässt, Datenlücken zu schließen, Lieferanten einzubinden und Konformitätserklärungen zu erstellen. Je komplexer das Verpackungsportfolio ist, desto früher muss die Datenbasis im ERP bereinigt werden.
Ein bewährter Fahrplan gliedert sich in drei Schritte:
- Status-quo-Assessment: Klärung der eigenen Rollen je Produkt, Identifikation aller betroffenen Verpackungen und Produktgruppen, Festlegung interner Verantwortlichkeiten
- Umsetzungsvorbereitung: Sichtung und Zuordnung vorhandener Verpackungsdaten im ERP, Gap-Assessment zur Identifikation fehlender Informationen, strukturierte Lieferantenkommunikation zur Beschaffung der benötigten Nachweise
- Software-Implementierung: Einpflegen der Daten in eine spezialisierte PPWR-Compliance-Lösung, Durchführung der Konformitätsbewertungen, automatisierte Erstellung von Konformitätserklärungen und technischer Dokumentation
Erste Konformitätserklärungen können nach Angaben erfahrener Anbieter bereits wenige Wochen nach Beginn der Implementierung erstellt werden, sofern die Datenbasis im ERP vollständig und strukturiert vorliegt. Das unterstreicht, warum die ERP-Datenpflege der kritische Engpass ist und nicht die Compliance-Software selbst.
Wer die Vorbereitung auf die PPWR 2026 jetzt angeht, schafft gleichzeitig eine sauberere Datenbasis im ERP, die langfristig auch für andere Anforderungen wie ESG-Berichterstattung oder Product Carbon Footprint genutzt werden kann.
Wie GUS ERP GmbH bei der PPWR-Umsetzung unterstützt
Wir bei GUS ERP GmbH unterstützen Unternehmen der Prozessindustrie dabei, die PPWR-Anforderungen effizient und dauerhaft in ihre ERP-Prozesse zu integrieren. Unsere GUS-OS Suite bietet die strukturierte Datenbasis, die für eine belastbare PPWR-Compliance zwingend erforderlich ist, und arbeitet dabei eng mit spezialisierten Compliance-Lösungen zusammen.
Konkret profitieren Unternehmen von folgenden Möglichkeiten:
- Zentrale Verpackungsstammdaten: Alle verpackungsrelevanten Informationen werden in der GUS-OS Suite strukturiert erfasst und gepflegt, sodass Konformitätserklärungen auf einer validen Datenbasis aufgebaut werden können.
- Durchgängige Chargen- und Rückverfolgungslogik: Die im ERP bereits vorhandene Chargenrückverfolgung erfüllt direkt die Kennzeichnungspflichten nach Artikel 15 PPWR.
- Integriertes Qualitäts- und Dokumentenmanagement: Prüfergebnisse, Schwermetalldeklarationen und technische Dokumentationen werden revisionssicher im System archiviert und für die vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist verwaltet.
- Anbindung an spezialisierte PPWR-Software: In Kooperation mit Tanso ermöglichen wir die automatisierte Erstellung von Konformitätserklärungen auf Basis der ERP-Daten.
- Lieferantendatenmanagement: Strukturierte Lieferantenstammdaten und Workflows zur Datenbeschaffung schließen die häufigste Datenlücke auf dem Weg zur Compliance.
Saubere, strukturierte ERP-Daten sind nicht nur die Voraussetzung für PPWR-Compliance, sondern auch die Grundlage dafür, dass KI-gestützte Analysen in Zukunft funktionieren. Mehr dazu, wie GUS ERP Unternehmen KI-ready macht, finden Sie auf unserer Website.
Starten Sie jetzt mit einem strukturierten Assessment Ihrer Verpackungsdaten und erfahren Sie, wie die GUS-OS Suite Ihre PPWR-Vorbereitung konkret beschleunigt. Demo anfordern und gemeinsam mit uns den Fahrplan zur PPWR-Konformität entwickeln.
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