Hersteller, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen, müssen ab 2026 konkrete Anforderungen aus der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) erfüllen: darunter Kennzeichnungspflichten, Dokumentationsauflagen und Nachhaltigkeitsvorgaben für das gesamte Verpackungsportfolio. Die PPWR betrifft Unternehmen branchenübergreifend, trifft jedoch besonders die Prozessindustrie, also Pharma, Chemie, Food und Kosmetik, mit unmittelbarem Handlungsbedarf. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen zu Geltungsbereich, konkreten Anforderungen, Fristen und Konsequenzen.
Was regelt die PPWR und wen betrifft sie konkret?
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die neue EU-Verpackungsverordnung, die die bisherige Verpackungsrichtlinie ablöst und erstmals als direkt geltendes EU-Recht verbindliche Anforderungen an Verpackungen, deren Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit und Wiederverwendung stellt. Sie gilt für alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU herstellen, befüllen, importieren oder in Verkehr bringen, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
Konkret betroffen sind alle wirtschaftlichen Akteure entlang der Verpackungskette: Hersteller von Verpackungen, Abfüller, Importeure sowie Händler. Für die Prozessindustrie bedeutet das, dass Unternehmen aus den Bereichen Pharma, Chemie und Lebensmittelindustrie ihre gesamte Verpackungslandschaft systematisch bewerten und dokumentieren müssen.
Ein zentraler Aspekt der PPWR ist die Klärung der eigenen Rolle: Wer ist Hersteller im Sinne der Verordnung? Wer ist Importeur? Diese Rollenklärung bestimmt, welche Pflichten im Einzelnen greifen. Unternehmen, die mehrere Rollen gleichzeitig einnehmen, müssen entsprechend alle zugehörigen Anforderungen erfüllen. Der erste Schritt für jedes betroffene Unternehmen sollte daher die eindeutige Bestimmung der eigenen PPWR-Rolle sowie ein vollständiges Inventar aller betroffenen Verpackungen und Produktgruppen sein.
Welche konkreten Anforderungen stellt die PPWR an Verpackungen?
Die PPWR stellt Anforderungen in drei zentralen Bereichen: Kennzeichnung, technische Dokumentation und Recyclingfähigkeit. Hersteller müssen für jede Verpackung eine Konformitätserklärung erstellen, eine technische Dokumentation vorhalten und ab einem bestimmten Datum Kennzeichnungspflichten nach Artikel 15 der Verordnung erfüllen.
Kennzeichnungspflichten nach Artikel 15
Artikel 15 der PPWR schreibt vor, dass Verpackungen mit standardisierten Kennzeichnungen versehen werden, die Verbraucher über das Material und die korrekte Entsorgung informieren. Diese Kennzeichnungen müssen einheitlich und für maschinelles Auslesen geeignet sein. Für Hersteller bedeutet das: Bestehende Etiketten und Verpackungsdesigns müssen geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Konformitätserklärung und technische Dokumentation
Für jede Verpackungsart ist eine Konformitätserklärung erforderlich, die belegt, dass die Verpackung die Anforderungen der PPWR erfüllt. Diese Erklärung muss auf Basis einer technischen Dokumentation erstellt werden, die Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit und weitere relevante Eigenschaften nachweist. Die notwendigen Daten stammen häufig von Lieferanten, was eine strukturierte Lieferantenkommunikation zur Pflicht macht. Idealerweise sollte diese Datenbeschaffung vor dem 12. August 2026 abgeschlossen sein, um ausreichend Vorlaufzeit für die Dokumentation zu haben.
Recyclingfähigkeit und Wiederverwendung
Die PPWR führt verbindliche Recyclingfähigkeitsklassen ein. Verpackungen werden in Klassen eingeteilt, und ab bestimmten Terminen dürfen nur noch Verpackungen bestimmter Klassen in Verkehr gebracht werden. Zusätzlich enthält die Verordnung Vorgaben zur Reduzierung von Überverpackungen und zur schrittweisen Einführung von Mehrwegsystemen in bestimmten Bereichen. Hersteller müssen ihr Portfolio frühzeitig gegen diese Anforderungen prüfen und Anpassungsmaßnahmen einleiten.
Bis wann müssen Hersteller die PPWR-Vorgaben erfüllen?
Die PPWR trat 2024 in Kraft, und die zentralen Umsetzungsfristen staffeln sich bis 2030 und darüber hinaus. Für das Jahr 2026 sind bereits konkrete Meilensteine relevant: Unternehmen sollten ihre Lieferantenkommunikation zur Datenbeschaffung spätestens bis zum 12. August 2026 gestartet haben, um die notwendigen Materialinformationen rechtzeitig zu erhalten.
Die wichtigsten Fristen im Überblick:
- Ab 12. Februar 2027: Bußgelder für Verstöße gegen die PPWR werden wirksam. Ab diesem Datum können Sanktionen von bis zu 200.000 Euro verhängt werden.
- Kennzeichnungspflichten nach Artikel 15: Diese greifen gestaffelt und erfordern frühzeitige Anpassungen von Verpackungsdesign und Etikettierung.
- Recyclingfähigkeitsanforderungen: Stufenweise Einführung, wobei die strengsten Vorgaben für spätere Jahre vorgesehen sind.
- Mehrweganforderungen: Sektorspezifische Quoten werden ab 2030 relevant.
Angesichts dieser Staffelung ist 2026 das entscheidende Jahr für die Vorbereitung. Wer jetzt mit der Inventarisierung des Verpackungsportfolios und der Lieferantenkommunikation beginnt, schafft die Grundlage für eine fristgerechte Compliance, ohne unter Zeitdruck zu geraten.
Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der PPWR?
Bei Verstößen gegen die PPWR drohen Bußgelder von bis zu 200.000 Euro, die ab dem 12. Februar 2027 wirksam werden. Hinzu kommt ein wachsender Druck aus dem Markt: Kunden und Geschäftspartner fragen zunehmend aktiv nach Konformitätsnachweisen, bevor sie Lieferbeziehungen eingehen oder fortführen.
Ein rein reaktives Vorgehen, also erst dann zu handeln, wenn Behörden oder Kunden konkrete Nachweise einfordern, ist mit erheblichen Risiken verbunden. Die Erstellung einer vollständigen technischen Dokumentation und einer Konformitätserklärung erfordert Zeit und strukturierte Daten aus der gesamten Lieferkette. Wer diese Grundlage nicht rechtzeitig aufbaut, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Lieferstopps und Reputationsschäden.
Besonders für mittelständische Unternehmen in der Prozessindustrie gilt: Der Aufwand für die PPWR-Compliance ist erheblich, wenn er ohne strukturierte Prozesse bewältigt werden muss. Die Einbindung der PPWR-Anforderungen in bestehende Qualitätsmanagement- und Compliance-Prozesse ist daher keine Option, sondern eine Notwendigkeit.
Wie können ERP-Systeme bei der PPWR-Compliance helfen?
ERP-Systeme können die PPWR-Compliance erheblich vereinfachen, indem sie Verpackungsdaten zentral erfassen, Lieferanteninformationen strukturiert verwalten und Konformitätsstatus transparent abbilden. Wer Verpackungsdaten bereits im ERP pflegt, hat die beste Ausgangsposition für eine effiziente PPWR-Umsetzung, da Doppelarbeit entfällt und die Datenqualität gesichert ist.
Konkret unterstützen ERP-Systeme bei folgenden PPWR-relevanten Aufgaben:
- Inventarisierung des Verpackungsportfolios: Alle Verpackungsarten, Materialien und Produktgruppen werden zentral erfasst und sind jederzeit abrufbar.
- Lieferantenkommunikation: Anfragen zu Materialdaten und Recyclingfähigkeit können systematisch über das ERP gesteuert und dokumentiert werden.
- Statusverfolgung: Der Compliance-Status einzelner Verpackungen wird transparent und nachverfolgbar, sodass Lücken frühzeitig erkannt werden.
- Dokumentenmanagement: Konformitätserklärungen und technische Dokumentationen werden revisionssicher im System abgelegt.
- Integration mit Compliance-Lösungen: Über Schnittstellen können spezialisierte Tools für KI-gestützte Datenverarbeitung angebunden werden, etwa um Lieferantendokumente automatisch auszulesen und relevanten Datenfeldern zuzuordnen.
Saubere, strukturierte ERP-Daten sind dabei die entscheidende Voraussetzung. Ohne eine zuverlässige Datenbasis im ERP können weder automatisierte Auswertungen noch KI-gestützte Prozesse ihr Potenzial entfalten. Das gilt für die PPWR-Compliance ebenso wie für weiterführende Themen wie ESG-Berichterstattung und Lieferketten-Compliance. Mehr dazu, wie ein modernes ERP als KI-Grundlage wirkt, erklärt unser Überblick zur KI-Readiness in der Prozessindustrie.
Wie GUS ERP GmbH bei der PPWR-Compliance unterstützt
Wir bei GUS ERP GmbH unterstützen mittelständische Unternehmen in der Prozessindustrie dabei, die Anforderungen der PPWR strukturiert und effizient umzusetzen. Unsere ERP-Lösung GUS-OS Suite bildet die datentechnische Grundlage für eine lückenlose Verpackungs-Compliance.
Konkret bieten wir folgende Unterstützung:
- Zentrale Verpackungsdatenverwaltung im ERP, sodass alle relevanten Materialinformationen und Produktgruppen strukturiert erfasst und gepflegt werden
- Integration mit spezialisierten Compliance-Lösungen, darunter die Anbindung an Tanso für KI-gestützte Verarbeitung von Lieferantendokumenten und automatisierte Lieferantenanfragen über ein dediziertes Lieferantenportal
- Datenaustausch ohne Redundanz durch definierte Schnittstellen (CSV-Export und API), die eine hohe Datenqualität ohne doppelte Datenhaltung sicherstellen
- Skalierbarkeit für sich ändernde regulatorische Anforderungen, sodass die PPWR-Compliance auch bei künftigen Anpassungen der Verordnung handhabbar bleibt
- Branchenspezifisches Know-how für Pharma, Chemie und Lebensmittelindustrie, wo Verpackungsanforderungen besonders komplex und regulatorisch sensibel sind
Die Zeit bis zum 12. August 2026 sollte genutzt werden, um Verpackungsportfolios zu inventarisieren und die Lieferantenkommunikation zu starten. Wir helfen Ihnen, diese Grundlage systematisch aufzubauen. Fordern Sie jetzt eine Demo an und erfahren Sie, wie GUS ERP Ihre PPWR-Umsetzung konkret unterstützt.