Die Spielregeln haben sich verändert: Seit dem Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes müssen Unternehmen in Deutschland, die Rohstoffe einkaufen, neue Pflichten erfüllen. Für die Prozessindustrie mit ihren komplexen Supply Chains ist dies besonders herausfordernd. Welche Vorgaben Sie jetzt erfüllen müssen, wie Sie unter dem LkSG effizient Compliance sicherstellen und warum das Gesetz auch eine Chance ist, Wettbewerbsvorteile zu gewinnen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren globalen Lieferketten zu identifizieren und zu minimieren.
Zentrale Pflichten sind:
- Benennung eines LkSG-Verantwortlichen
- Risikoanalysen
- Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Beschwerdeverfahren
- kontinuierliche Dokumentation mit jährlichem Bericht
Ziel ist es, durch verbindliche Standards Transparenz zu schaffen und nachhaltiges Wirtschaften zu fördern.
Nach Verabschiedung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) muss das deutsche Lieferkettengesetz bis Juli 2026 angepasst werden. Der Anwendungsbereich wird beispielsweise auf mittelbare und nachgelagerte Geschäftspartner ausgeweitet.
Sind alle Unternehmen der Prozessindustrie vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffen?
Das Gesetz gilt seit 2023 für Unternehmen in Deutschland mit mehr als 3000 Beschäftigten, 2024 wurde der Geltungsbereich auf Unternehmen ab 1000 Mitarbeitenden erweitert. Auch Tochtergesellschaften internationaler Konzerne in Deutschland sind einbezogen.
Kleine Unternehmen mit unter 1000 Mitarbeitenden sind nicht direkt betroffen, können aber als direkte Zulieferer ebenfalls mit neuen Pflichten konfrontiert werden. Denn LkSG-pflichtige Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Zulieferer bestimmte Standards einhalten. Sie können daher nach eigenem Ermessen zum Beispiel Selbstauskünfte, Risikoanalysen oder Zertifizierungen von ihren Geschäftspartnern verlangen.
Welche Strafen und Risiken drohen bei Nichteinhaltung?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht die Umsetzung bzw. Einhaltung des Lieferkettengesetzes. Zum 1. Januar 2026 wird das Vorliegen von LkSG-Berichten von der BAFA geprüft.
Bei Verstößen kann, je nach Unternehmensgröße und Vorfall, ein Bußgeld von bis zu 8 Millionen Euro oder 2% des durchschnittlichen Jahresumsatzes fällig werden. Außerdem können Unternehmen bis zu drei Jahre von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden, wenn Bußgelder von mehr als 175.000 Euro verhängt wurden. Neben den finanziellen Schäden drohen zudem erhebliche Reputationsschäden.
Das Lieferkettengesetz bringt besondere Herausforderungen für Unternehmen der Prozessindustrie
Unternehmen der Prozessindustrie stehen vor drei entscheidenden Herausforderungen bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes:
Komplexe und global verzweigte Lieferketten
Die Beschaffung essenzieller Rohstoffe, etwa pharmazeutischer Wirkstoffe, Spezialchemikalien oder agrarischer Commodities, erfolgt oft über mehrere Kontinente. Transparenz über viele Stationen der Lieferkette herzustellen ist schwierig, sodass das Risiko für Menschenrechtsverstöße und Umweltvergehen steigt.
Dickicht regulatorischer Pflichten
Neben dem LkSG sind Unternehmen in der Prozessindustrie durch weitere EU-Regelwerke gefordert, beispielsweise die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die detaillierte Nachweise zur Herkunft bestimmter Rohstoffe wie Palmöl, Soja oder Kakao verlangt, die Chemikalienverordnung REACH oder die Vorgaben von HERA, der europäischen Behörde für Gesundheitsnotlagen.
Risiko- und Auditlast durch Vielzahl gefährdeter Stoffe
Die Chemikalienverordnung REACH verdient eine gesonderte Erwähnung: Die Zahl der dort als besonders besorgniserregend gelisteten Substanzen (SVHC) steigt kontinuierlich. 2025 umfasst die Kandidatenliste mehr als 200 Stoffe. Jedes Update zwingt Unternehmen neue Lieferantenbewertungen vorzunehmen und Substitutionsstrategien zu entwerfen, was bei Risikoanalysen und Präventionsmaßnahmen im Sinne des LkSG zu berücksichtigen ist und den Aufwand weiter erhöht.
Die Quintessenz: Prozessindustrieunternehmen müssen nicht nur menschenrechtliche und ökologische Prüfungen nach dem LkSG umsetzen, sondern diese mit bestehenden regulatorischen Vorgaben wie EUDR, REACH und HERA in Einklang bringen. Dabei liegen Herausforderungen in der Datendichte, der internationalen Compliance und der Erstellung auditfähiger Nachweise über komplexe Lieferwege.
Das Lieferkettengesetz bringt besondere Herausforderungen für Unternehmen der Prozessindustrie
Unternehmen der Prozessindustrie stehen vor drei entscheidenden Herausforderungen bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes:
Komplexe und global verzweigte Lieferketten
Die Beschaffung essenzieller Rohstoffe, etwa pharmazeutischer Wirkstoffe, Spezialchemikalien oder agrarischer Commodities, erfolgt oft über mehrere Kontinente. Transparenz über viele Stationen der Lieferkette herzustellen ist schwierig, sodass das Risiko für Menschenrechtsverstöße und Umweltvergehen steigt.
Dickicht regulatorischer Pflichten
Neben dem LkSG sind Unternehmen in der Prozessindustrie durch weitere EU-Regelwerke gefordert, beispielsweise die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die detaillierte Nachweise zur Herkunft bestimmter Rohstoffe wie Palmöl, Soja oder Kakao verlangt, die Chemikalienverordnung REACH oder die Vorgaben von HERA, der europäischen Behörde für Gesundheitsnotlagen.
Risiko- und Auditlast durch Vielzahl gefährdeter Stoffe
Die Chemikalienverordnung REACH verdient eine gesonderte Erwähnung: Die Zahl der dort als besonders besorgniserregend gelisteten Substanzen (SVHC) steigt kontinuierlich. 2025 umfasst die Kandidatenliste mehr als 200 Stoffe. Jedes Update zwingt Unternehmen neue Lieferantenbewertungen vorzunehmen und Substitutionsstrategien zu entwerfen, was bei Risikoanalysen und Präventionsmaßnahmen im Sinne des LkSG zu berücksichtigen ist und den Aufwand weiter erhöht.
Die Quintessenz: Prozessindustrieunternehmen müssen nicht nur menschenrechtliche und ökologische Prüfungen nach dem LkSG umsetzen, sondern diese mit bestehenden regulatorischen Vorgaben wie EUDR, REACH und HERA in Einklang bringen. Dabei liegen Herausforderungen in der Datendichte, der internationalen Compliance und der Erstellung auditfähiger Nachweise über komplexe Lieferwege.
Lieferkettengesetz: 5 Praxistipps für die Umsetzung
Ein Großteil der Unternehmen der Prozessindustrie dürfte unmittelbar oder mittelbar als Zulieferer vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betroffen sein. Um die Anforderungen verlässlich in der Organisation zu verankern, ist ein systematischer Ansatz entscheidend. Folgende fünf Handlungsfelder sind besonders wichtig:
- Grundsatzerklärung: Unternehmen sind verpflichtet, eine Grundsatzerklärung zu ihren Menschenrechts- und Umweltstandards zu veröffentlichen. Die Erklärung sollte auch in Lieferverträgen und internen Richtlinien verankert werden. Entscheidend ist, dass Führungskräfte die Erklärung aktiv unterstützen, um sie glaubwürdig im gesamten Unternehmen durchzusetzen.
- Beschwerdeverfahren: Indem Unternehmen einen Beschwerdeprozess (Whistleblowing) einführen, ermöglichen sie Mitarbeitenden, Zulieferern oder Betroffenen, Missstände nach dem LkSG vertraulich zu melden. Digitale Hinweisgebersysteme, Ombudspersonen oder externe Hotlines sind bewährte Modelle der Umsetzung. Wichtig ist, dass Verfahren einfach zugänglich sind, in verschiedenen Sprachen bereitstehen und Hinweise zeitnah bearbeitet werden – nur dann schaffen sie Vertrauen.
- Risikomethodik: Unternehmen müssen Risiken systematisch identifizieren, bewerten und priorisieren. Wichtig ist, eine transparente Methodik als Basis zu nehmen. Sie erleichtert sowohl das interne Management als auch externe Audits. Praktisch sind Risiko-Heatmaps, die Faktoren wie Länderprofil, Branche oder Rohstoffrisiken berücksichtigen und eine schnelle Risikoeinschätzung ermöglichen.
- Präventions- und Abhilfemaßnahmen: Prävention beginnt mit klaren Lieferantenkodizes. Sie sollten in Verträgen verankert und durch Trainings flankiert werden. Bei Verstößen sollten Abhilfemaßnahmen gemeinsam mit Lieferanten entwickelt werden, inklusive Terminierung eines Nachaudits. Ziel ist es, Verstöße frühzeitig zu beheben, anstatt sofort die Geschäftsbeziehung zu beenden.
- Dokumentation und Berichtspflicht: Alle Aktivitäten rund um Risikoanalysen, Maßnahmen und Ergebnisse sollten lückenlos dokumentiert werden. Hierbei helfen digitale Systeme und zentrale Datenbanken. GUS hat mit dem Auditmanager ein spezielles Modul entwickelt, über das Unternehmen ihre Berichtspflichten gemäß LkSG direkt aus dem ERP-System heraus erfüllen können – ohne zusätzliche Komplexität durch ein Drittanbietertool zu schaffen.
LkSG-Reports mit dem GUS-Auditmanager einfach kosteneffizient umsetzen
Als ERP-integriertes Werkzeug unterstützt der GUS-Auditmanager Unternehmen bei der Planung, Durchführung und Nachverfolgung von Audits – sowohl internen, externen als auch Lieferanten- und Kundenaudits.
Standardisierte Fragenkataloge sorgen für Vergleichbarkeit. Stellen Sie Abweichungen vom Soll fest, können Sie direkt Maßnahmenpläne ableiten und Follow-up-Audits definieren. Alle Ergebnisse werden digital dokumentiert, sodass jederzeit prüffähige Nachweise vorliegen.
Der Auditmanager macht die Compliance-Prozesse leicht steuerbar und reduziert durch die Integration in das ERP-System manuellen Aufwand. Qualitätskennzahlen und Lieferantenbewertungen liegen zentral im ERP-System.
Ist der GUS-OS Auditmanager das richtige Werkzeug für Sie?
In unserem kostenlosen Paper zum GUS-OS Auditmanager erfahren Sie alles darüber, wie Sie die Verwaltung von Audits optimieren und für Ihre Prozesse rechtssicher gestalten.
Mehr als reine Pflicht: Wie das Lieferkettengesetz zum Wettbewerbsvorteil wird
So anspruchsvoll die Umsetzung des LkSG in der Prozessindustrie ist – das Gesetz bietet Unternehmen, die die Anforderungen jetzt zügig umsetzen, auch Chancen.
Wettbewerbsvorteile im Markt
Wenn Unternehmen Nachhaltigkeit nachvollziehbar in ihren Lieferketten verankern, positionieren sich damit als attraktive Partner für Kunden, Investoren und öffentliche Auftraggeber, die immer mehr Wert auf soziale und umweltbezogene Standards legen.
Resilienz gegenüber Krisen
Die im Zuge des LkSG geforderte Risikoanalyse trägt zur Widerstandsfähigkeit der Lieferkette bei: Mit einem strukturierten Risikomanagement lassen sich, zum Beispiel bei geopolitischen Konflikten oder Rohstoffengpässen, schnell verlässliche alternative Partner finden und die Produktionssicherheit aufrechterhalten.
Effizienz durch klare Prozesse
Richtig umgesetzt, können die Präventions- und Dokumentationsstrukturen dazu beitragen, dass Geschäftsprozesse verschlankt, manuelle Arbeitsschritte automatisiert und die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern vereinfacht wird.
Umsatz- und Kostenvorteile
Laut eines DNV-Reports von 2023 verzeichneten 40% der Unternehmen, die in die Nachhaltigkeit ihrer Lieferkette investierten, Gewinnzuwächse. 34% der Befragten stellten zudem Kostenvorteile fest.
Zugang zu internationalen Märkten
In vielen Ländern gelten strenge ESG-Vorgaben. Wer LkSG-konform arbeitet, erfüllt automatisch viele internationale Anforderungen und vereinfacht sich so den Eintritt in internationale Märkte.
Handeln statt abwarten: Unternehmen sollten ihre LkSG-Compliance jetzt zukunftssicher gestalten
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist längst Realität. Auch in der Prozessindustrie. Denn viele Unternehmen sind als Zulieferer indirekt betroffen. Die Anforderungen sind hoch, von der Risikoanalyse bis zur Berichtspflicht. Die gute Nachricht ist aber, sie lassen sich mit klaren Verantwortlichkeiten, einem durchdachten Vorgehen und der Unterstützung durch digitale Tools gut und kosteneffizient abbilden. Auch in kleinen und mittleren Organisationen.
Und selbst wenn Sie nicht nach dem LkSG verpflichtet sind, lohnt es sich, die eigenen Prozesse zu verändern. Denn wer menschenrechts- und umweltbezogene Standards in seiner Supply Chain oder in seiner Produktion achtet, gewinnt Resilienz und Wettbewerbsvorteile und stärkt das Vertrauen seiner Stakeholder.
Warten Sie also nicht, bis die EU-Richtlinie den Rahmen nachschärft oder Geschäftspartner ihnen neue Pflichten auferlegen. Werden Sie aktiv, um die Chancen erhöhter Nachhaltigkeitsstandards für sich zu nutzen.
Sie möchten Ihre digitalen Prozesse für das LkSG optimieren? Lassen Sie sich von unseren Experten beraten. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.