Was gestern noch freiwilliges Engagement für Nachhaltigkeit war, ist heute Vorschrift: Bis 2028 verpflichtet die EU alle großen Kapital- und haftungsbeschränkten Personengesellschaften zu einem ESG-Bericht. Aber: Wofür steht ESG und was fordert die EU von Ihrem Unternehmen? Unser Wegweiser hilft Ihnen, die ESG-Kriterien zu verstehen, Ihre Frist einzuhalten und Ihren Nachhaltigkeitsbericht Schritt für Schritt zu planen. Es gibt keine Standardlösung, weil jedes Unternehmen individuelle Umstände mitbringt.
Inhaltsverzeichnis
Die ESG-Kriterien: Vergleichbarkeit durch Messbarkeit
Der europäische „Green Deal“ aus dem Jahr 2019 soll die Grundlage für eine klimaneutrale EU-Wirtschaft legen und stärkte die Bedeutung der ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) in der EU-Regulatorik. Für Unternehmen relevant sind vor allem drei in der Folge verabschiedete Rechtsnormen:
- Die EU-Taxonomie-Verordnung für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, die Bewertungskriterien festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten
- Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die bestimmt, über welche weiter gefassten Nachhaltigkeitskriterien Unternehmen berichten müssen
- Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die vorschreibt, wie Unternehmen berichten müssen
Nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten laut EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie-Verordnung war der erste Schritt, um zu definieren, wann Unternehmen nachhaltig handeln. Anhand dieser Definition sollen Unternehmen ausweisen, welcher Teil des Umsatzes, der Investitionsausgaben (CAPEX) und der Betriebsausgaben (OPEX) auf nachhaltige Aktivitäten entfällt.
Dafür enthält die Verordnung sechs Umweltziele:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltiger Einsatz und Gebrauch von Wasser und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vorbeugung oder Kontrolle von Umweltverschmutzung
- Schutz oder Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen
Wirtschaftstätigkeiten gelten als nachhaltig, wenn sie:
- zu mindestens einem dieser Ziele wesentlich beitragen,
- kein anderes Ziel beeinträchtigen,
- wissenschaftlich fundierte Kriterien erfüllen und
- Mindeststandards hinsichtlich Governance- und sozialer Aspekte einhalten.
Die EU-Taxonomie-Verordnung konzentriert sich auf die Umwelt und Finanzzahlen. ESG steht allerdings für Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Dadurch erstreckt sich der Begriff Nachhaltigkeit deutlich umfangreicher über die soziale Verantwortung von Unternehmen.
Environmental: Die „grüne Nachhaltigkeit“
Das ESG-Kriterium „Environmental“ umfasst die Aspekte der „grünen Nachhaltigkeit“, also die ökologischen Themen wie Umwelt- und Klimaschutz. Dazu zählen etwa der CO₂-Abdruck eines Unternehmens, seine Ressourceneffizienz und Einflüsse auf die Biodiversität am Produktionsstandort. Indem Unternehmen ihre CO₂-Emissionen, Recyclingquoten oder den Anteil erneuerbarer Energien im Strommix veröffentlichen, schaffen sie Transparenz.
Social: Der Mensch im Mittelpunkt
Beim Kriterium des Sozialen geht es um die Verantwortung, die ein Unternehmen gegenüber Menschen und der Gesellschaft trägt. Das schließt die eigenen Mitarbeiter und die lokale Gemeinschaft ein – etwa die Anwohner in der Nähe eines Standorts. Ein Beispiel für eine Kennzahl ist die Anzahl der Arbeitsunfälle. Mit dieser Zahl können Unternehmen sowohl ihre Verantwortung für den Schutz der Mitarbeiter als auch dass ihre Maßnahmen wirken nachweisen.
Governance: Ethik, Transparenz und Compliance
Das Kriterium Governance/Unternehmensführung erfasst, wie Führungskräfte im Vorstand das Unternehmen hinsichtlich ethischer Aspekte leiten. Im Bereich Governance können Vorstands- und Vergütungsstruktur Kennzahlen sein, aber die Transparenz eines Unternehmens zählt ebenfalls. Die Anzahl und Häufigkeit von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichten beziffern Transparenz ebenso wie Zahlen aus Befragungen unter den Mitarbeitern. Im Bereich Governance leisten Auditierungen einen Beitrag, den Einsatz eines Unternehmens nachzuweisen.
ESG-Berichte sind Pflicht – aber auch Chance
Die ESG-Berichterstattung ist laut CSRD zwar Pflicht für Unternehmen, sie bietet jedoch auch Chancen, weil sich Konsumenten und Investoren zunehmend für die ESG-Strategien und -Berichte von Unternehmen interessieren.
Ein aussagekräftiger Nachhaltigkeitsbericht schafft Vertrauen, von dem insbesondere Unternehmen in sensiblen Branchen wie Pharma, Food und Chemie profitieren. Aktionäre, Investoren und Kreditinstitute setzen heutzutage einen Bericht voraus. Für Finanzierungen und Investitionen bietet der ESG-Bericht die Grundlage, um die Zukunftsfähigkeit und den Firmenwert von Unternehmen zu bewerten.
Warum liegt es im Eigeninteresse von Unternehmen in einen ESG-Bericht und aussagekräftige KPIs zu investieren?
- Unternehmen können sich gegenüber Kunden als zukunftsfähigen Lieferanten positionieren,
- Ihre Arbeitgeberattraktivität als verantwortungsvoller Arbeitgeber steigern,
- die Reputation Ihres Unternehmens stärken und
- Ihre Finanzierungskosten für Kredite senken.
Gleichzeitig greift die Pflicht. Diese ergibt sich aus der CSRD für kapitalmarktorientierte Großunternehmen und KMU sowie große haftungsbeschränkte Personengesellschaften schrittweise bis zum Geschäftsjahr 2028.
ESG-Berichte sind Pflicht – aber auch Chance
Die ESG-Berichterstattung ist laut CSRD zwar Pflicht für Unternehmen, sie bietet jedoch auch Chancen, weil sich Konsumenten und Investoren zunehmend für die ESG-Strategien und -Berichte von Unternehmen interessieren.
Ein aussagekräftiger Nachhaltigkeitsbericht schafft Vertrauen, von dem insbesondere Unternehmen in sensiblen Branchen wie Pharma, Food und Chemie profitieren. Aktionäre, Investoren und Kreditinstitute setzen heutzutage einen Bericht voraus. Für Finanzierungen und Investitionen bietet der ESG-Bericht die Grundlage, um die Zukunftsfähigkeit und den Firmenwert von Unternehmen zu bewerten.
Warum liegt es im Eigeninteresse von Unternehmen in einen ESG-Bericht und aussagekräftige KPIs zu investieren?
- Unternehmen können sich gegenüber Kunden als zukunftsfähigen Lieferanten positionieren,
- Ihre Arbeitgeberattraktivität als verantwortungsvoller Arbeitgeber steigern,
- die Reputation Ihres Unternehmens stärken und
- Ihre Finanzierungskosten für Kredite senken.
Gleichzeitig greift die Pflicht. Diese ergibt sich aus der CSRD für kapitalmarktorientierte Großunternehmen und KMU sowie große haftungsbeschränkte Personengesellschaften schrittweise bis zum Geschäftsjahr 2028.
| Stichtag für den Start des Geschäftjahres | Betroffene Unternehmen | Voraussetzung |
| 01.01.2024 | kapitalmarktorientierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden, Kreditinstitute und Versicherungen | - |
| 01.01.2025 | weitere haftungsbeschränkte Unternehmen, Personenhandelsgesellschaften, Banken und Versicherungen | Die Unternehmen müssen berichten, wenn sie mindestens zwei der drei Schwellwerte überschreiten:
|
| 01.01.2026 | kapitalmarktorientierte KMU
KMU können per Opt-out-Regelung die Pflicht bis 2028 aussetzen, wenn sie diese Entscheidung in einem Lagebericht begründen. |
Die Unternehmen müssen berichten, wenn sie mindestens zwei der drei Schwellwerte überschreiten:
|
| 01.01.2028 | Unternehmen aus Drittstaaten | Drittstaatunternehmen betrifft die CSRD, wenn sie in den letzten zwei Geschäftsjahren einen Nettoumsatz von über 150 Millionen Euro erzielt haben und eine dieser Bedingungen zutrifft:
|
Die Übersicht deckt nur die direkt verpflichteten Unternehmen ab. Indirekt betrifft die Pflicht zukünftig weitere Firmen. Das trifft etwa Tochterunternehmen, die zu einem berichtspflichtigen Konzern gehören.
Eine Notwendigkeit kann ebenfalls für Zulieferer und Dienstleister entstehen, die nicht unter die Pflicht fallen. Die verpflichteten Unternehmen müssen ihre Lieferkette nachvollziehen, um etwa die Emissionen der Rohstoffe in den CO₂-Fußabdruck ihrer Produkte einzurechnen. Deshalb schätzen Experten, dass die betroffenen Firmen Partner vorziehen werden, die einen ESG-Bericht erstellen.
Die ESG-Berichterstattung als Entwicklungspotenzial
Letztlich profitieren alle Unternehmen von einer steigenden Reputation, den geringen Finanzierungskosten und einer höheren Attraktivität als Arbeitgeber. Wenn Sie selbst darüber nachdenken, stoßen Sie schnell auf die Herausforderungen:
- Ein Bericht verursacht Aufwand und Kosten.
- Die Datenketten und die Datenqualität sind für sich selbst komplexe Aufgaben.
- Da sich Gesetze und Standards weiterentwickeln, gibt es regulatorische Unsicherheit.
- Unzureichende Berichte und nicht erreichte Ziele sind ein Reputationsrisiko.
In diesen Herausforderungen steckt jedoch ein hohes Entwicklungspotenzial.
Der Aufwand und die Kosten sind Investitionen, weil dadurch bestehende Strukturen effizienter und zukunftsfähiger werden. Das zeigt sich beispielsweise bei den Daten. Die Integration von verschiedenen Datenquellen und Kontrolle der Datenqualität zahlen sich nicht nur für Ihren ESG-Bericht aus. Viele Technologien wie künstliche Intelligenz und die Qualität von Entscheidungen hängen davon ab, gute Daten zu haben.
Gesetze und Standards werden sich weiterentwickeln, aber Unternehmen können Prozesse dafür schaffen. Diese Prozesse können unter anderem als Vorbild dienen, um die Flexibilität im Unternehmen und damit die Innovationskraft zu steigern. Das hilft Unternehmen, sich als Vorreiter zu positionieren – nicht nur bei der Nachhaltigkeit.
Der Umgang mit Unsicherheit
Regulatorische Unsicherheit ist keine Zukunftsmusik. Die Bundesregierung muss die CSRD in nationales Recht umsetzen, bevor die Pflicht greift. Dies ist bisher nicht geschehen. Bislang gilt die Pflicht also nicht, sie könnte für das Geschäftsjahr 2025 jedoch rückwirkend greifen.
Nachdem das eingeleitete Gesetzgebungsverfahren in der Legislaturperiode der Regierung von Olaf Scholz nicht abgeschlossen werden konnte, ist im Juli 2025 unter der Regierung von Friedrich Merz ein neues Gesetzgebungsverfahren gestartet.
Der Aufschub ist eine Chance, von den Erfahrungen der Unternehmen zu profitieren, die bereits an ihrem ESG-Bericht arbeiten. Dennoch benötigen Unternehmen Zeit, ihre Prozesse aufzusetzen und die ESG-Kriterien zu messen, damit die Zahlen für den ersten Bericht vorliegen. Sie sollten daher, unabhängig von der nationalen Umsetzung, jetzt mit den Vorbereitungen für das ESG-Reporting beginnen.
Wie Sie mit Ihrem ESG-Bericht starten
Den ersten ESG-Bericht umzusetzen, fordert Unternehmen heraus, weil es für die CSRD-Berichterstattung keine Standardvorlage gibt. Welche KPIs die ESG-Kriterien für Ihren Bericht am besten abbilden, ist so individuell wie Ihre Geschäfts- und ESG-Strategie. Dem Prozess verleihen sechs Schritte Struktur, die Ihnen dabei helfen, den ersten Bericht zu veröffentlichen:
- Das Team aufstellen
- Analyse der Richtlinien
- Stakeholder-Analyse
- KPI-Bestimmung
- Technische Integration Ihrer Datenketten
- Berichterstellung
- Erkenntnisse umsetzen
Schritt 1: Das Team aufstellen
Von Anfang an sollten Sie ein Team aufstellen, das die Verantwortung für den Prozess übernimmt. Das Team sollte vorab klären,
- wer den Zeitplan kontrolliert,
- dass der Vorstand oder die Geschäftsführung hinter dem Team steht und
- dass es die notwendigen Kapazitäten und Ressourcen für den ESG-Bericht erhält.
Nicht für alle Fragen wird das Team interne Experten finden. Daher sollte die Unternehmensleitung auch die Zusammenarbeit mit einer externen Beratung befürworten, um internes Wissen aufzubauen.
Schritt 2: Die Richtlinien sichten
Die Herausforderung im zweiten Schritt liegt darin, sicherzustellen, dass Sie alle Richtlinien einhalten, die Ihre ESG-Kriterien betreffen. Weltweit entstehen kontinuierlich neue Regulierungen und Gesetze zur Nachhaltigkeit, die beeinflussen, welche Zahlen für Ihren Bericht relevant sind.
So sind die verpflichtenden ESG-Kriterien im Sinne der CSRD:
- Nachhaltigkeitsziele
- Rolle von Vorstand und Aufsichtsrat
- Die wichtigsten nachteiligen Wirkungen Ihres Unternehmens
- Bislang nicht bilanzierte immaterielle Ressourcen
Gleichzeitig müssen Unternehmen eine Übersicht ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten erstellen, die im Sinne der EU-Taxonomie-Verordnung nachhaltig sind. Das schließt eine qualitative Erklärung ein, wie die Aktivitäten zu den EU-Klimazielen beitragen, und die Angabe von:
- Anteil des Umsatzes taxonomiefähiger Wirtschaftsaktivitäten am Gesamtumsatz
- Anteil der taxonomiefähigen Investitionsausgaben (CapEx)
- Anteil der taxonomiefähigen Betriebsausgaben (OpEx)
Um unsere Kunden bei der ESG-Berichterstattung zu unterstützen, arbeitet die GUS Group mit Lucanet zusammen. Lucanet bietet eine ESG-Software als Sammelpunkt für Ihre ESG-Daten an. Durch die Integration mit GUS-OS können Sie aus den an verschiedenen Punkten in Ihren im ERP-System erhobenen Daten schnell die für das Reporting relevanten herausfiltern, sie sinnvoll anreichern und rechtskonform aufbereiten.
Schritt 3: Die Stakeholder-Analyse
Wenn Sie die Richtlinien kennen, analysieren Sie Ihre Stakeholder. Welche Stakeholder sind für Ihre Nachhaltigkeits- und ESG-Strategie relevant? Welche Erwartungen haben Ihre Stakeholder?
Die Richtlinien werden viele Informationen abdecken, mit denen Sie den Informationsbedarf Ihrer Stakeholder decken. Freiwillige Angaben können Ihren Stakeholdern entgegenkommen und die strategischen Ziele Ihres Unternehmens unterstützen.
Fragen Sie sich zum Beispiel, welche Führungskräfte Entscheidungen für die Umsetzung von ESG-bezogenen Maßnahmen treffen. Welche Informationen benötigen diese, um jetzt und in Zukunft im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie zu handeln?
Schritt 4: Ihre KPIs für die ESG-Kriterien bestimmen
Nach der Analyse wissen Sie, was Sie berichten müssen und was Sie berichten sollten. Jetzt übersetzen Sie die für Sie relevanten ESG-Kriterien in Ihre KPIs.
Ihr Team beginnt nicht auf einer grünen Wiese: Die KPIs finden Sie in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Ihre Aufgabe liegt darin, aus den ESRS Ihre KPIs auszuwählen und herauszufinden, wie Sie diese aus Ihren Daten ermitteln.
Folgende zehn Kennzahlen zählen zu den wichtigsten Werten, die Sie berücksichtigen sollten:
- Energieverbrauch: Wie viel Energie verbraucht Ihr Unternehmen und wie sehen Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien aus?
- CO₂-Emissionen: Wie viele Treibhausgase stößt Ihre Produktion entlang der gesamten Wertschöpfungskette aus?
- Schadstoffe: Welche Emissionen verursacht Ihr Unternehmen in Wasser und Boden?
- Material und Abfälle: Wie viele Rohstoffe gehen in der Produktion ungenutzt verloren und wie wirkt sich Ihre Abfallentsorgung auf die Ökosysteme aus?
- Wasserverbrauch: Wie viel Wasser verbraucht Ihr Unternehmen einschließlich Wiederaufbereitung und in Wasserspeichern?
- Mitarbeiter: Wie viele Menschen beschäftigt Ihr Unternehmen mit welchem Lohn und unter welchen Arbeitsbedingungen?
- Diversität und Inklusion: Wie ist die Geschlechterverteilung und ethnische Vielfalt in Ihrem Unternehmen?
- Krankheitsquote: Gibt es arbeitsbedingte Krankheiten oder Verletzungen und wie viele Fehltage haben Ihre Mitarbeiter?
- Fort- und Weiterbildung: Welche Schwerpunkte bieten Sie für Weiterbildungen an und wie viele Mitarbeiter nehmen daran teil?
- Anti-Korruption und Bestechung: Gibt es Vorfälle von Bestechung und Trainings zum Thema Korruption bei Ihnen?
Damit stehen Sie vor Schritt fünf: Planung und Integration Ihrer Datenkette.
Schritt 5: Die Datenkette entwickeln
Das Konzept einer Datenkette beschreibt den Weg, den Ihre Daten nehmen. Sie beginnt dort, wo Sie Daten erheben, und erstreckt sich über die Stationen, an denen Ihr Unternehmen die Daten verarbeitet und speichert. Das Ziel Ihres ESG-Teams ist, die Datenketten lückenlos bis in Ihre ESG-Software zu führen.
Unternehmen erfassen heute bereits Daten, die sie für ihren ESG-Bericht benötigen. Ein Ort ist das ERP-System. Für Daten, die dort erfasst werden, entsteht eine zweigliedrige Datenkette, die vom ERP-System in die ESG-Software führt.
Weitere Daten liegen über viele Systeme hinweg verteilt.
- Wichtige Informationen zu Rohstoffen können in Systemen für das Lieferkettenmanagement abliegen.
- Der Kundensupport erfasst Daten zu externen Stakeholdern, die wertvoll sein können.
- HR-Systeme enthalten Informationen zu Diversität und Gehältern.
Nicht alle Informationen liegen in speziellen Systemen. Verträge mit Informationen zur Vergütungsstruktur könnten beispielsweise eingescannt auf Dateiservern liegen. Wenn diese relevant sind, dann gilt es, sie für den ESG-Bericht aufzubereiten. Dabei helfen folgende Fragen:
- Welche Daten benötigt das Team?
- Welche erfasst Ihr Unternehmen bereits?
- Passt die Form der Daten, um Ihre KPIs abzuleiten?
Der Prozess ist eine Chance, Ihre Systeme und Abläufe zu optimieren. Es gilt jedoch: Eine ESG-Software ersetzt keine ERP-, Lieferkettenmanagement- oder HR-Systeme.
Nach der Integration Ihrer Datenketten stehen Sie fast am Ziel.
Schritt 6: Ihren Bericht erstellen
Fast geschafft: Sobald alle Datenketten lückenlos in Ihre ESG-Lösung führen, können Sie Ihren Bericht erstellen. Wenn die CSRD Sie verpflichtet, den Bericht zu erstellen, dann müssen Sie ihn jetzt von einem Wirtschaftsprüfer kontrollieren lassen. Anschließend können Sie ihn veröffentlichen.
Schritt 7: Die Erkenntnisse Ihres ESG-Berichts umsetzen
Wenn Sie Ihren ersten ESG-Bericht veröffentlichen, stehen Sie nicht am Ende des Prozesses, sondern am Anfang des nächsten Zyklus. Jetzt gilt es, Ihre Ziele in der Nachhaltigkeit zu verfolgen.
Setzen Sie Prioritäten auf Basis Ihrer erhobenen Daten. Wo liegt das größte Potenzial, Ihr Unternehmen zu verbessern? In welchen Bereichen müssen Sie nachjustieren? Entwickeln Sie einen Aktionsplan mit messbaren Zielen und Meilensteinen.
Durchgängige digitale Prozesse ermöglichen es Ihnen, Ihre Datenketten in Echtzeit zu monitoren und den Erfolg Ihrer Initiativen zu verfolgen. Nutzen Sie das, um Muster zu erkennen und fundierter zu entscheiden. Waren Ihre Maßnahmen effektiv? Müssen Sie Ihre Strategie anpassen? Welche Themen können Sie in Zukunft angehen?
Durch den datenbasierten Ansatz weisen Sie nach, dass Ihr Unternehmen Fortschritte erzielt, und steigern die Glaubwürdigkeit Ihrer Strategie. Die Ergebnisse fließen wiederum in den nächsten ESG-Bericht ein. Mit den Grundlagen des ersten Berichts, Ihren Datenketten und der gewonnenen Erfahrung wird dieser leichter.
Wie die GUS Group Sie bei der Umsetzung von ESG unterstützen kann
Wir bei der GUS Group sorgen für einen reibungslosen Datenaustausch zwischen der GUS-OS Suite und Ihrer ESG-Software. Nutzen Sie die ESG-Lösung unseres Partners Lucanet, gelingt die Anbindung besonders einfach. Wir stellen eine optimale Datenkette sicher, damit Sie
- eine höhere Datenkonsistenz und -qualität erreichen,
- den manuellen Aufwand bei der Datenerfassung reduzieren,
- Fehlerquellen durch den automatisierten Datenaustausch reduzieren und
- mit wiederverwendbaren Vorlagen zukünftige ESG-Berichte auf Knopfdruck erstellen.
Haben Sie weitere Fragen?
Lassen Sie uns gemeinsam Ihren ESG-Bericht planen
Unser Wegweiser bietet Ihnen Orientierung und Antworten. Wofür steht ESG? Sind Sie von der CSRD betroffen? Wie strukturieren Sie die Vorbereitungen?
Gerne beraten wir Sie gemeinsam mit unserem Partner Lucanet zur ESG-Berichterstattung – von der Planung und Umsetzung bis zur Integration Ihrer Datenkette.
Rufen Sie uns an unter +49 221 37659 0, schreiben Sie uns eine E-Mail an esg@gus-erp.com oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular. Unsere Experten bei der GUS Group freuen sich darauf, die Umsetzung Ihres ESG-Berichts zu vereinfachen.