Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Dabei gelten verschiedene Pflichten, die je nach den Einflussmöglichkeiten abgestuft betrachtet werden müssen. Die daraus resultierenden Anforderungen hängen davon ab, ob es sich um den eigenen Geschäftsbereich, einen direkten Vertragspartner oder einen mittelbareren Zulieferer handelt.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Gesetz für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten betroffen. Indirekt können auch kleinere Betriebe von den neuen Regeln betroffen sein – nämlich, wenn sie unmittelbar oder mittelbar zur Lieferkette größerer Unternehmen gehören und in diesem Rahmen überprüft werden. Denn die Sorgfaltspflicht der Firmen erstreckt sich grundsätzlich auf die gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt.
In diesem Webinar werden wir einzelne Anforderungen näher betrachten und geeignete Lösungsansätze anbieten. Wir zeigen auf, wie z.B. der GUS-OS Auditmanager dazu beitragen kann, Audits im Sinne des Lieferkettengesetzes zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren. Weiterhin erläutern wir die Lösung eines integrierten Beschwerdemanagements.