Ab dem 1. Januar 2027 endet die Übergangsregelung für die elektronische Führung bestimmter Entgeltunterlagen. Arbeitgeber müssen die relevanten Unterlagen für die Sozialversicherungsprüfung elektronisch vorhalten; die bisherige Befreiungsmöglichkeit endet zum 31. Dezember 2026.
Für Unternehmen ist das ein guter Anlass, die eigene Dokumentenablage und Personalprozesse jetzt auf den Prüfstand zu stellen: Welche Unterlagen müssen elektronisch vorliegen? Wie werden Dokumente strukturiert abgelegt? Wer darf auf welche Informationen zugreifen? Und wie lässt sich die digitale Personalakte sinnvoll in die bestehenden HR-Prozesse integrieren?
In unserem praxisnahen Webinar zeigen Ihnen die Experten vom Systemhaus Zwickau, wie Sie die digitale Personalakte in Sage HR umsetzen können – in der Cloud oder On-Premise – und worauf es bei Einführung, Berechtigungen, Datenschutz und Migration ankommt.
Das erwartet Sie …
Gesetzliche Grundlagen kompakt: Was ab dem 01.01.2027 verpflichtend gilt – und was nicht (§ 8 BVV, euBP)
Cloud vs. OnPrem: Welches Betriebsmodell passt zu Ihrem Unternehmen – Unterschiede, Vor- und Nachteile im direkten Vergleich
Schritt-für-Schritt-Einrichtung in Sage HR: Live-Demo der Digitalen Personalakte – von der Dokumentenablage bis zur revisionssicheren Archivierung
Rollen- und Rechtekonzepte: Zugriffssteuerung, DSGVO-konforme Datenführung und Datenschutz in der Praxis
Migration & Einführung: Wie Sie bestehende Papierakten strukturiert überführen und Ihr Team auf die neue Lösung vorbereiten
Q&A: Ihre Fragen direkt an die Experten
Organisatorische Details
Branche: Branchenübergreifend (alle Arbeitgeber in Deutschland)
Zielgruppe: HR-Verantwortliche, Personalleitung, Lohnbuchhaltung, IT-Leitung, Geschäftsführung
Ort: Online
Datum & Uhrzeit: 21.10.2026, 10:00 – 11:30 Uhr
Kosten: Kostenfrei
Hinweis: Dieses Webinar dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die dargestellten gesetzlichen Anforderungen beziehen sich auf den zum Zeitpunkt des Webinars geltenden Rechtsstand. Insbesondere bei der elektronischen Führung von Entgeltunterlagen sind die Vorgaben der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) und die Anforderungen der Sozialversicherungsprüfung zu beachten. Die digitale Personalakte kann Unternehmen bei der strukturierten elektronischen Verwaltung von Personaldokumenten unterstützen, ersetzt jedoch keine individuelle rechtliche Prüfung der konkreten Dokumentations-, Aufbewahrungs- und Datenschutzanforderungen