KI trifft ERP: Teil 3 von 3

Teil 3

Wie fehlende Regulierungen die Prozessindustrie einschränken

Während wirtschaftliche Erwägungen naheliegende Grenzen für KI-Projekte setzen, schränkt der unklare Rechtsrahmen KI in der Prozessindustrie am meisten ein. Der Grund? Mit KI gehen neue Rechtsfragen einher, die erst die zukünftige Rechtsprechung und Gesetzgebung beantworten werden.

Die Europäische Union legt mit dem AI Act das bislang umfangreichste Regelwerk für KI-Systeme vor – ein erster Schritt. Weitere Regulierungen werden und müssen folgen, um einen sicheren Rahmen für künstliche Intelligenz in der Prozessindustrie zu setzen. Ein Prozess mit zwei Seiten. Gesetze sollen Klarheit schaffen, bergen jedoch gleichzeitig die Gefahr einer Überregulierung innovativer Anwendungen.

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KI-Investitionen benötigen Rechtssicherheit

Bereits heute befinden sich Unternehmen der Prozessindustrie in einer Zwickmühle: Investieren sie zu früh in umfassende KI-Implementierungen, riskieren sie kostspielige Anpassungen oder Stilllegungen. Warten sie zu lange, verlieren sie wertvolle Wettbewerbsvorteile.

Der EU AI Act verdeutlicht das Dilemma zwischen Sicherheit und Innovation. Das Regelwerk bestimmt basierend auf dem Risikopotenzial von Systemen und Branchen, welche KI ein Unternehmen wie einsetzen darf. Gerade KI-Systeme in der Chemie-, Lebensmittel- und Pharmaindustrie können in die Kategorie der High-Risk-Anwendungen fallen und strengen Regeln unterliegen.

In der Pharma- und Lebensmittelbranche betrifft das etwa KI-Systeme, die Chargen freigeben oder Rezepturen vorschlagen können. Um Gefahren für die Gesundheit und Menschen zu verhindern, unterliegen die Systeme der Aufsichtspflicht durch Menschen. Unternehmen müssen frühe KI-Entscheidungen deshalb neu bewerten:

  1. Erfüllt die Implementierung die neuen Regeln?
  2. Sind alle Prozesse gesetzeskonform?
  3. Rechnet sich die Investition nach Anpassungen weiterhin?


Unter Umständen benötigen die Unternehmen in Zukunft Zertifizierungen für ihre Systeme oder müssen diese abschalten.

Unsicherheit bei KI-Investitionen in der Prozessindustrie

Durch fehlende Gesetze besteht die Gefahr einer Unterregulierung dort, wo spezifische Branchenstandards notwendig sind. Der EU AI Act regelt die KI-Systeme allgemein. Aber was gilt etwa für KI-gestützte Qualitätskontrollen in spezifischen Branchen?

  • Welche Daten dürfen Sie für welchen Zweck mit einer KI verarbeiten?
  • Wie stellen Sie ein KI-System für Ihren Anwendungsfall rechtssicher bereit?
  • Hält das Rechenzentrum, in dem eine KI Ihre Daten verarbeitet, Branchenregeln ein?
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Wenn Sie Daten aus dem ERP, Personal- und Wissensmanagement, der Qualitätskontrolle oder Produktion nicht rechtssicher per KI kombinieren und verarbeiten können, grenzt das die Anwendungsfälle ein.

Der Balanceakt zwischen Innovation und Compliance wird die Prozessindustrie in den nächsten Jahren beschäftigen. Ebenso wie in Zukunft eine Überregulierung Innovationen ausbremsen kann, bremst heute die Unterregulierung Unternehmen aus. Sicher ist aktuell nur, dass KI-Implementierungen mit der Gießkanne heute noch ein hohes Investitionsrisiko bedeuten. Es ergibt Sinn, gezielt Anwendungsfälle zu erforschen und diese schrittweise zu implementieren, sobald der Rahmen steht.

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Die GUS Group spricht deshalb mit renommierten Forschungsinstitutionen, die über jahrzehntelange Erfahrung verfügen und unsere Branchenerfahrung ergänzen. Unsere Strategie beruht darauf, individuelle ERP-Lösungen und Schnittstellen zu Systemen von Drittanbietern zu schaffen, besonders beim Einsatz von KI.

Durch den Austausch stellen wir sicher, dass wir unsere Kunden bestmöglich beraten können, wo KI einen Mehrwert bringt. Unsere Referenz? Unsere Erfahrung.

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